Ich erkläre mich damit einverstanden, dass meine angegebenen Daten für die DSGVO-konforme Verarbeitung zum Zwecke der Erbringung der Hebammen-Dienstleistungen verarbeitet werden dürfen. Sofern noch keine Dienstleistungen erbracht wurden, kann diese Einwilligung jederzeit widerrufen werden. Wenn bereits Dienstleistungen erbracht wurden werden die Daten lediglich zum Nachweis der korrekten Abwicklung der bisherigen Tätigkeit (z.B.: Dokumentation der Hebammenleistung, Abrechnung der Hebammenleistung) verwendet. Durch den Widerruf der Einwilligung wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf verarbeiteten Daten nicht berührt.
Ihre Daten werden nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungspflichten für Dokumentation und Abrechnung (30 Jahre bei Hausgeburten, in allen anderen Fällen 10 Jahren) unwiderruflich gelöscht. Ihre Daten geben wir nicht ohne Ihre Einwilligung weiter - mit Ausnahme gesetzlicher Verpflichtungen wie der Abrechnung.
Ich verarbeite die Daten in Übereinstimmung mit den datenschutzrechtlichen Bestimmungen.
Ihnen stehen grundsätzlich die Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Datenübertragbarkeit, Widerruf und Widerspruch zu. Wenn Sie glauben, dass die Verarbeitung Ihrer Daten gegen das Datenschutzrecht verstößt oder Ihre datenschutzrechtlichen Ansprüche sonst in einer Weise verletzt worden sind, können Sie sich bei der Aufsichtsbehörde beschweren.
Vereinbart werden Leistungen im Wochenbett auf Grundlage des Vertrages über die Versorgung mit Hebammenhilfe nach § 134a SGB V in der jeweils aktuellen Fassung. Geburtshilfe ist nicht Gegenstand dieses Vertrages. Umfang und Inhalt der Betreuung wird nach individuellen und situationsangepassten Gesichtspunkten innerhalb der folgenden Kontingente vereinbar.
Nach der Geburt:
* Kontakte: Hausbesuche, persönliche Beratungen, per Telefon oder anderen datensicheren elektronischen Medien.
Sollten im Wochenbett Probleme auftreten, die einer ärztlichen Behandlung bedürfen, werde ich empfehlen, sich in ärztliche bzw. klinische Behandlung zu begeben. Leistungen hinzu gezogener Ärzte, Labore oder Krankentransporte werden von diesen gesondert berechnet.
Kostenübernahme:
Leistungen, die auf Grundlage des Vertrages über die Versorgung mit Hebammenhilfe nach §134 a, Sozialgesetzbuch V erfolgen, werde ich direkt mit der gesetzlichen Krankenkasse abrechnen.
Mit einigen gesetzlichen Krankenkassen gibt es Ergänzungsverträge mit einem zusätzlichen Leistungsumfang. Ggfs. rechne ich auch diese Leistungen direkt mit der Krankenkasse ab.
In folgenden Fällen werden die Kosten nicht von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen und daher der Leistungsempfängerin privat in Rechnung gestellt.
Rechnungen der Hebamme an Selbstzahlerinnen werden nach der „Verordnung der Gebühren über Hebammenhilfe außerhalb der gesetzl. Krankenkassen“ in der jeweils gültigen Fassung mit dem Faktor 2 erstellt. Meine Leistungen als Hebamme sind auch dann von der Leistungsempfängerin zu zahlen, wenn diese nicht von der Versicherung/Beihilfestelle übernommen wird. Eine Überprüfung des entsprechenden Vertragsumfanges wird empfohlen vor allem wenn die Privatversicherung in der Schweiz besteht.
Terminverschiebungen
Für die Hebammenhilfe werden verbindliche Termine vereinbart.
Vertretung.
In Zeiten von Krankheit, Urlaub und Fortbildungen werde ich eine Vertretung vermitteln. Diese ist in der Regel die Hebammenprais3 in Lauchringen, Die Vertretung übernimmt im betreffenden Zeitraum den Leistungs- und Haftungsumfang für ihr Handeln. Um einen reibungslosen Betreuungswechsel zu gewährleisten, gibe ich, mit dem Einverständnis der Leistungsempfängerin, betreuungsrelevante Daten und Inhalte der Betreuung an die Vertretung weiter.
Erreichbarkeit:
Montag bis Freitag von 8.00 bis 17.00.
Es können jederzeit Nachrichten auf der Mailbox der Mobil-Nr . 01733018898 hinterlassen werden. Diese werden in regelmäßigen Abständen von mir abgehört und beantwortet.
In Notfällen wenden Sie sich an die, von ihnen gewählte oder nächste Geburtsklinik oder an die Kinderklinik.
In Notfällen kann auch 112 angerufen werden. Unter der 116117 erfahren sie welcher Kinderarzt / Facharzt Bereitschaftsdienst hat.
Haftung
Ich hafte für Leistungen der Hebammenhilfe im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen im Bereich der Betreuung in Schwangerschaft und Wochenbett sowie bei Still- und Ernährungsproblemen des Säuglings. Für meine Tätigkeit als Hebamme im Rahmen dieses Vertrages besteht eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer angemessenen Deckungssumme.
Vertraulichkeit/Datenschutz:
Ich unterliege der Schweigepflicht. Im Rahmen der oben genannten Dienstleistungen werden die Daten der Patientin (geborener/ungeborener) Kinder verantwortlich verarbeitet und genutzt, insbesondere für die Behandlung notweniger medizinischer Befunde. Über Befunde, Behandlung und anderen betreuungsrelevanten Einzelheiten spreche ich, auch mit Angehörigen anderer Berufsgruppen, nur mit der Erlaubnis der Leistungsempfängerin.
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrags sich als unwirksam oder undurchführbar herausstellen, so bleibt Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt.
Die Abrechnung mit den Krankenkassen erfolgt elektronisch über eine externe zertifizierte Abrechnungsstelle für Hebammen. Die Abrechnungsstelle unterliegt dem Bundesdatenschutzgesetz und löscht die Daten nach der Übermittlung an die Krankenkassen wieder.
Ich bin mit der Übermittlung meiner abrechnungsrelevanten Daten (Name, Anschrift, Geburtsdaten, Leistungs- und Versicherungsdaten) an eine zertifizierte Abrechnungsstelle für Hebammen und der Speicherung auf einem stationären und/oder mobilen Gerät der Hebamme sowie mit einer Zwischenspeicherung auf einem externen Server, einverstanden. Ich entbinde die Hebamme von ihrer gesetzl. Schweigepflicht, insoweit dies für die Abrechnung und den Forderungseinzug von Hebammenleistungen erforderlich ist.
Diese Zustimmung kann jederzeit ohne Angaben von Gründen schriftlich widerrufen werden.
Consumers are entitled to a right of withdrawal under the following conditions: A consumer is any natural person who concludes a legal transaction for purposes that cannot be predominantly attributed to either their commercial or independent professional activity. The midwife/midwifery practice points out the following to the participant: You have the right to cancel this contract within 14 days without giving reasons. The cancellation period is 14 days from the day the contract is concluded. In order to exercise your right of withdrawal, you must inform the midwife of your decision to withdraw from this contract by means of a clear statement (e.g. a letter sent by post or by email). In order to meet the cancellation period, it is sufficient that you send the notification of your exercise of the right of cancellation before the cancellation period expires.
Consequences of revocation
The midwife/midwifery practice must repay all payments received from the participant immediately, but at the latest within 14 days from the day on which notification of the revocation was received. If the participant has requested that the service begin during the cancellation period, she must pay the midwifery practice an appropriate amount that corresponds to the proportion of the service used up to that point.