AGB

Vereinbart werden Leistungen im Wochenbett auf Grundlage des Vertrages über die Versorgung mit Hebammenhilfe nach § 134a SGB V in der jeweils aktuellen Fassung. Geburtshilfe ist nicht Gegenstand dieses Vertrages. Umfang und Inhalt der Betreuung wird nach individuellen und situationsangepassten  Gesichtspunkten innerhalb der folgenden Kontingente vereinbar.

Nach der Geburt:

  • Nach der Geburt Wochenbettbesuche in den ersten 10 Lebenstagen des Kindes.- insgesamt 20  Kontakte* möglich (abzügl. 2 pro Aufenthaltstag in einer Klinik)
  • Danach bis zu 16 weitere Kontakte* bis 12 Wochen nach der Geburt
  • Danach bei Still-und Ernährungsfragen bis zu 8 Kontakte* bis zum 9. Lebensmonat des Kindes bzw. bis zum Ende der Stillzeit.

 * Kontakte: Hausbesuche, persönliche Beratungen, per Telefon oder anderen datensicheren elektronischen Medien.

 

Sollten im Wochenbett Probleme auftreten, die einer ärztlichen Behandlung bedürfen, werde ich empfehlen, sich in ärztliche bzw. klinische Behandlung zu begeben. Leistungen hinzu gezogener Ärzte, Labore oder Krankentransporte werden von diesen gesondert berechnet.

 

Kostenübernahme:

Leistungen, die auf Grundlage des Vertrages über die Versorgung mit Hebammenhilfe nach §134 a, Sozialgesetzbuch V erfolgen, werde ich direkt mit der gesetzlichen Krankenkasse abrechnen.

Mit einigen gesetzlichen Krankenkassen gibt es Ergänzungsverträge mit einem zusätzlichen Leistungsumfang. Ggfs. rechne ich auch diese Leistungen direkt mit der Krankenkasse ab.

 

In folgenden Fällen werden die Kosten nicht von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen und daher der Leistungsempfängerin privat in Rechnung gestellt.

  • falls keine gültige Mitgliedschaft in einer gesetzlichen Krankenkasse besteht
  • falls Leistungen von mehreren Hebammen in Anspruch genommen werden und dadurch erstattungsfähige Kontingente überschritten werden. (z. B. Vorgespräche)

 

Rechnungen der Hebamme an Selbstzahlerinnen werden nach der „Verordnung der Gebühren über Hebammenhilfe außerhalb der gesetzl. Krankenkassen“ in der jeweils gültigen Fassung mit dem Faktor 2  erstellt. Meine Leistungen als Hebamme sind auch dann von der Leistungsempfängerin zu zahlen, wenn diese nicht von der Versicherung/Beihilfestelle übernommen wird. Eine Überprüfung des entsprechenden Vertragsumfanges wird empfohlen vor allem wenn die Privatversicherung in der Schweiz besteht. 

 

Terminverschiebungen

Für die Hebammenhilfe werden verbindliche Termine vereinbart.

  • Sollte die Leistungsempfängerin verabredete Termine nicht wahrnehmen können, sagt sie spätestens 24 Std. vorher ab. Anderenfalls ist die Hebamme berechtigt, die ihr entgangene Vergütung der Leistungsempfängerin  privat in Rechnung zu stellen.
  • Auf Grund unvorhersehbarer Betreuungssituationen, können von Seiten der Hebamme kurzfristige Terminverschiebungen nötig sein.

Vertretung.

In Zeiten von Krankheit, Urlaub und Fortbildungen werde ich eine Vertretung vermitteln. Diese ist in der Regel die Hebammenprais3 in Lauchringen, Die Vertretung  übernimmt im betreffenden Zeitraum den Leistungs- und Haftungsumfang für ihr Handeln. Um einen reibungslosen Betreuungswechsel zu gewährleisten, gibe ich, mit dem Einverständnis der Leistungsempfängerin, betreuungsrelevante Daten und Inhalte der Betreuung an die Vertretung weiter.

 

Erreichbarkeit:

Montag bis Freitag von 8.00 bis 17.00.

Es können jederzeit Nachrichten auf der Mailbox der Mobil-Nr .  01733018898  hinterlassen werden. Diese werden in regelmäßigen Abständen von mir abgehört und beantwortet.                                                                                                                                                                                                                                                                                         

In Notfällen wenden Sie sich an die, von ihnen gewählte oder nächste Geburtsklinik oder an die Kinderklinik.    

In Notfällen kann auch 112 angerufen werden. Unter der 116117 erfahren sie welcher Kinderarzt / Facharzt  Bereitschaftsdienst hat.

 

Haftung

Ich hafte für Leistungen der Hebammenhilfe im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen im Bereich der Betreuung in Schwangerschaft und Wochenbett sowie bei Still- und Ernährungsproblemen des Säuglings. Für meine Tätigkeit als Hebamme im Rahmen dieses Vertrages besteht eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer angemessenen Deckungssumme.

 

Vertraulichkeit/Datenschutz:

Ich unterliege der Schweigepflicht. Im Rahmen der oben genannten Dienstleistungen werden die Daten der Patientin (geborener/ungeborener) Kinder verantwortlich verarbeitet und genutzt, insbesondere für die Behandlung notweniger medizinischer Befunde. Über Befunde, Behandlung und anderen betreuungsrelevanten Einzelheiten spreche ich, auch mit Angehörigen anderer Berufsgruppen, nur mit der Erlaubnis der Leistungsempfängerin.

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrags sich als unwirksam oder undurchführbar herausstellen, so bleibt Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt.

 

Die Abrechnung mit den Krankenkassen erfolgt elektronisch über eine externe zertifizierte Abrechnungsstelle für Hebammen. Die Abrechnungsstelle  unterliegt dem Bundesdatenschutzgesetz und löscht die Daten nach der Übermittlung an die Krankenkassen wieder.

Ich bin mit der Übermittlung meiner abrechnungsrelevanten Daten (Name, Anschrift, Geburtsdaten, Leistungs- und Versicherungsdaten) an eine zertifizierte Abrechnungsstelle für Hebammen und der Speicherung auf einem stationären und/oder mobilen Gerät der Hebamme sowie mit einer Zwischenspeicherung auf einem externen Server, einverstanden. Ich entbinde die Hebamme von ihrer gesetzl. Schweigepflicht, insoweit dies für die Abrechnung und den Forderungseinzug von Hebammenleistungen erforderlich ist.

 

Diese Zustimmung kann jederzeit ohne Angaben von Gründen schriftlich widerrufen werden.